Erbrechtsschutz

Der Erbrechtsschutz wir bei vielen Versicherungsanbietern in Kombination mit dem Familienrechtsschutz angeboten. Wer ist versichert? Wie auch beim Familienrecht besteht der Versicherungsschutz, wenn nicht anders vereinbart, für den Versicherungsnehmer und dessen in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebenden Ehegatten oder Lebensgefährten sowie deren minderjährige Kinder.

Der Erbrechtsschutz wir bei vielen Versicherungsanbietern in Kombination mit dem Familienrechtsschutz angeboten.

 

Wer ist versichert?

Wie auch beim Familienrecht besteht der Versicherungsschutz, wenn nicht anders vereinbart, für den Versicherungsnehmer und dessen in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebenden Ehegatten oder Lebensgefährten sowie deren minderjährige Kinder.

 

Was ist versichert?

Durch eine Erbrechtsschutz-Versicherung ist für gewöhnlich die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Erbrechtsangelegenheiten gedeckt. In Außerstreitsachen gilt der Versicherungsschutz nur für das Rechtsmittelverfahren gegen gerichtliche Entscheidungen.

Wird ein Verfahren zur Klärung von widersprechenden Erbantrittserklärungen geführt, besteht der Versicherugsschutz auch in erster Instanz.

 

Wartefrist

Die Wartefrist im Erbschaftsrechtschutz beträgt normalerweise zwölf Monate. Für Erbfälle, die vor Ablauf eines Jahres nach dem vereinbarten Versicherungsbeginn eintreten, besteht daher kein Versicherungsschutz.

 

Die Deckungsvarianten der einzelnen Anbieter von Erbrechtsversicherungen können von den allgemeinen Bestimmungen abweichen. Es ist deshalb ratsam, sich vor Abschluss einer Versicherung genau zu erkundigen und einen Versicheurngsvergleich anzustellen.Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Häufige Fragen

Gilt beim Erb-Rechtsschutz eine Wartezeit?
Ja, meist eine der längsten – häufig bis zu 12 Monate. Erbfälle, die bei Vertragsabschluss bereits eingetreten oder absehbar waren, sind nicht gedeckt.
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